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Finanzlexikon: optionsschein

optionsschein

Die Option ist ein bedingtes Termingeschäft, und damit ein Derivat.

Der Käufer erwirbt

1. das Recht (nicht aber die Pflicht),
2. während eines festgelegten Zeitraums (Kontraktlaufzeit)
3. eine bestimmte Menge eines Gutes (Basiswert oder Underlying)
4. zu einem im Voraus festgelegten Ausübungspreis (Strikepreis)
5. zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option).

Der Verkäufer (auch Stillhalter, Schreiber, Zeichner) nimmt den Optionspreis ein und hat im Falle der Ausübung die Verpflichtung, das Underlying zum Strikepreis zu kaufen oder zu verkaufen.

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